Der Report von MdEP Axel Voss zu KI und Urheberrecht mache deutlich, dass Voss der Auffassung sei, jegliche Nutzung geschützter Werke unter Artikel 4 der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht stets legal ist, sagte Nina George anerkennend. „Das zumindest ist aus unserer Sicht ein großer Gewinn um die Deutungshoheit der Ausnahme, und wird all jene KI-Jünger maßlos enttäuschen, die uns in den vergangenen vier Jahren am liebsten den Mund zugenäht hätten, wenn wir die Legitimation der Plünderung infrage stellten“, sagte sie SZ Dossier. (…) Urheberrecht gegen Innovation? Doch auch dieser Report neige sich „dem unzutreffenden Narrativ zu, dass Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte der Entwicklung von Technologien entgegenstünden“, bemängelte George. Dem sei nicht so: „Nicht das Recht ist das Problem, sondern der Geiz und die moralische Selbsterhöhung der Zuckerbergs und Altmanns dieser Welt, die anderen die Lebensgrundlage entziehen und das als Fortschritt verkaufen“.
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www.sz-dossier.de/dossiers/digitalwende/2025-07-07-karsten-wildberger-im-interview